Nach einer erfolgreichen Flugsaison 2018 mit ca. 2700 Starts und ca. 1500 Flugstunden konnten wir am letzten Sonntag einen neuen Segelflugpiloten in unseren Reihen begrüßen. Bei sommerlichen Temperaturen konnte der bisherige Flugschüler am Sonntag seine praktische Flugprüfung ablegen und ist nun stolzer Scheininhaber.
Die Prüfung besteht aus insgesamt drei Flügen. Der erste Start wurde im Flugzeugschlepp (F-Schlepp) durchgeführt. Dabei kann man nicht nur diese Startart mit ihren Besonderheiten üben, sondern hat auch die Möglichkeit sich höher schleppen zu lassen und anschließend weitere Übungen durchzuführen.
Selbstverständlich gehören auch einige theoretische Fragen zur Prüfung zum Beispiel nach den erlaubten Betriebsgrenzen des Flugzeuges oder der zulässigen Beladung. Die theoretische und praktische Beschäftigung mit Gefahrenzuständen, wie einem Strömungsabriss, sind ebenfalls Teil der Prüfung. Die beiden letzten Starts konnten an der Winde durchgeführt werden. Der Windenstart ist die häufigste Startart am Flugplatz Hünsborn. Sie hat ihre Besonderheiten, da es zu einem Seilriss beim Start kommen kann. Dies kann aber geübt werden, indem der Prüfer oder Fluglehrer das Seil während des Starts ausklinkt. In der Ausbildung wird dies immer wieder trainiert, da Sicherheit im Flugbetrieb extrem wichtig ist.
Viele Schritte bis zur Prüfung
Bis ein Flugschüler seine praktische Prüfung ablegen kann, dauert es ca. zwei bis drei Jahre. Die Ausbildung ist in drei Abschnitte unterteilt. Im Abschnitt A, der Anfängerschulung, lernt der Flugschüler die Grundlagen und macht am Ende seine ersten drei Starts alleine. Beim Abschnitt B geht es darum seine Technik zu verfeinern und mehr in der Thermik zu fliegen. Am Ende macht der Flugschüler drei Flüge und muss dabei verschiedene Übungen (Kreiswechsel, Kurvenflug und Rollübung) absolvieren. Der Abschnitt C umfasst längere Thermikflüge und die Umschulung auf ein einsitziges Flugzeug. Neben der praktischen Ausbildung müssen die Flugschüler ein Sprechfunkzeugnis machen, verschiedene Fächer lernen und eine Prüfung bei der Bezirksregierung in diesen Fächern ablegen. Zu den theoretischen Fächern gehören Navigation, Meteorologie, Technik, Aerodynamik, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen und Menschliches Leistungsvermögen.
Alle Hürden genommen
Mit der erfolgreichen Abnahme der Prüfung können nun alle Flüge eigenständig absolvieren ohne vorher eine Erlaubnis des Fluglehrers einholen zu müssen. Der LSVH hat jetzt einen weiteren Scheininhaber im Kreis der Segelflieger. Dazu gratulieren wir und wünschen viele erfolgreiche Flüge.
Wer mehr zur Ausbildung erfahren will, kann sich unter folgendem Link informieren: https://lsvh.de/fliegen/mitgliedschaft/
oder uns unter medien@lsvh.de schreiben.